Im Rahmen einer Pilotmaßnahme bis Ende 2025 eröffnet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in Abstimmung mit der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zusätzliche Antragsmöglichkeiten im Programm Forschungsgroßgeräte nach Art. 91 b GG, um vorhandene Großgeräte für einen verlängerten Einsatz in der Forschung zu erneuern bzw. zu ertüchtigen. In diesem Rahmen können auch Anträge gestellt werden, bei denen die Investitionskosten für die Erneuerung unterhalb der üblichen Schwellenwerte des Forschungsgroßgeräte-Programms liegen.
Die Erneuerungsmöglichkeit ist nicht auf DFG-geförderte Geräte beschränkt, sondern schließt die Ertüchtigung von Großgeräten jeglicher Herkunft ein. Für vorhandene Großgeräte mit einem ursprünglichen Anschaffungswert über 200 000 Euro können Anträge zur Ertüchtigung ab einer Höhe von 100 000 Euro eingereicht werden. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen können zusätzlich für bestehende Großgeräte mit einem Anschaffungswert zwischen 100 000 und 200 000 Euro Anträge ab einer Höhe von mindestens 50 000 Euro für die Ertüchtigung stellen.
Die Pilotmaßnahme ist zeitlich begrenzt und ermöglicht die Antragseinreichung ab dem 1. Juli 2025 und bis zum 31. Dezember 2025.
Die DFG bietet eine digitale Informationsveranstaltung zur Pilotmaßnahme an.
Diese findet am 13. Mai 2025, von 13 bis 15 Uhr, statt:
https://dfg.webex.com/dfg/j.php?MTID=me4a094999a2cbc335d8f011df8e1e7d6
https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-30